Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Bezahlung
Ihre Anmeldung erfolgt schriftlich per E-Mail oder auf dem Postweg mit unserem Anmeldeformular. Die Anzahlung beträgt 50% Prozent des Gesamtpreises.
Zahlungen des Reisepreises vor der Reise erfolgen grundsätzlich bei Abschluss des Vertrages als Anzahlung in Höhe von mindestens 50%. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Mit dem Eingang der Anzahlung ist Ihr Termin verbindlich gebucht. Es besteht zu keinem Zeitpunkt ein Recht auf Rückerstattung der Anzahlung. Entsprechend den besonderen Katalog bzw. Angebotshinweisen zahlen Sie bitte den Restreisepreis bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn. Sie erhalten hierzu keine weitere Aufforderung. Erfolgt die Restzahlung nicht fristgerecht, so besteht kein Anspruch mehr auf den reservierten Platz. Bei Reisen, die ab dem 30. Tag vor Reisebeginn gebucht werden, ist der Reiseveranstalter berechtigt, sofort den vollen Reisepreis zu verlangen. Auch Rücktritts und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
2. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages (z.B. Änderungen des Programmablaufs), die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
3. Rücktritt des Kunden
Bei Rücktritt des Reiters von einer gebuchten Veranstaltung kann sich dieser um einen gleichwertigen Ersatzreiter bemühen. Die Umbuchung auf einen anderen Reiter muss mit dem Veranstalter abgesprochen werden. Bei Umbuchung wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 € berechnet.
Wird kein Ersatzreiter gefunden, steht dem Veranstalter folgender Ersatzanspruch zu:
• Rücktritt bis 30 Tage vor dem Ritt 100% der Anzahlung
• Rücktritt 30 bis 10 Tage vorher 100% der Anzahlung + 50% der Restzahlung
• Rücktritt 9 Tage und später 100% der Anzahlung + 90% der Restzahlung.
• Bei Nichterscheinen, Stornierung am Anreisetag oder Abbruch der Veranstaltung nach Beginn steht dem Veranstalter die Teilnahmegebühr in voller Höhe zu.
Muss eine Veranstaltung durch Krankheit des Rittführers oder Reiseverbote (z.B. Corona) verschoben oder abgesagt werden, verfällt die Anzahlung nicht!
In solchen Ausnahmefällen verabreden wir einen neuen Termin.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung!
4. Umbuchung des Kunden
Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts oder der Unterkunft vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr von 30€.
5. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
A) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis. Der Wert evtl. ersparter Aufwendungen kann auf den Reisepreis angerechnet werden. Entsprechen die Angaben zur Person und Reiterfahrung nicht den tatsächlichen Fähigkeiten, können wir vom Reisevertrag zurücktreten. Dabei werden die unten aufgeführten Stornogebühren fällig.
B) bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reisebeschreibung auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall werden wir Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis setzen und die Rücktrittserklärung zuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
C) Bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für die Reise so gering ist, dass uns die im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück und wir unterbreiten Ihnen ein Ersatzangebot.
6. Gesetzliche Haftungsbeschränkung
Eine Schadenersatzhaftpflicht gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Insofern gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) §§ 651 ff.
Aus versicherungstechnischen Gründen ist die Unterzeichnung der Anmeldung und Haftungsausschlusserklärung grundsätzliche Voraussetzung für die Teilnahme an geführten Ausritten, Reittouren bzw. bei allen anderen Aktivitäten, die im Zusammenhang mit unseren Pferden stehen.
a. Versicherungsschutz durch eine Privathaftpflichtversicherung ist Pflicht für alle Teilnehmer, Reitgäste oder sonstige Personen, die in Kontakt mit unseren Pferden kommen.
b. Eine Gefährdungshaftung, verschuldensunabhängig nach §833 BGB wird ausgeschlossen.
c. Der Haftungsausschluss erfasst alle, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Schadenersatzansprüche. Die Haftung bei Personenschäden wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
d. Der Haftungsausschluss umfasst alle, d.h. auch solche Ansprüche, die sonst ggf. auf eine Krankenkasse oder einen Sozialversicherungsträger übergehen könnten.
e. Es wird keine Haftung übernommen bei Ausritten, Reittouren oder bei sonstigen Aktivitäten, die im Zusammenhang mit unseren Pferden stehen.
7. Allgemeines
Beim Reiten ist dem Wetter entsprechende Kleidung und festes Schuhwerk mit rutsch-sicherer Sohle zu tragen. Wir empfehlen knöchelnhohe Trekking/Wanderschuhe.
Jeder Reiter der ein Leihpferd reitet ist verpflichtet einen Helm nach aktueller DIN-Norm (EN1384) zu tragen. Teilnehmern mit eigenem Pferd wird es ebenfalls empfohlen. Wer ohne Reithelm reitet, übernimmt jedoch die volle Verantwortung für sämtliche daraus resultierende Folgen eines möglichen Unfalls. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen bei Veranstaltungen mit Pferd auf jeden Fall einen Reithelm nach aktueller DIN-Norm tragen.
In den Monaten März bis Oktober gilt in den Wäldern absolutes Rauchverbot. Daher ist das Rauchen während der Ritte nicht gestattet.
Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen mit dem eigenen Pferd ist selbstverständlich möglich. Wir setzen voraus, dass das Pferd an jeder Position in der Gruppe geritten werden kann, mit anderen Pferden verträglich ist, sicher angebunden werden kann (auch unterwegs) und zaunsicher ist. Teilnehmende Pferde müssen sich in einem guten Allgemein- und Trainingszustand befinden, geimpft und haftpflichtversichert sowie frei von ansteckenden Krankheiten sein. Ein ausreichender Hufschutz ist obligatorisch. Wir behalten uns vor, Gastpferde vom Ritt auszuschließen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen nicht gegeben sind. Kosten werden in diesem Fall nicht erstattet.
Jeder Teilnehmer muss in allen Gangarten sattelfest sein und sein Reitpferd in der Gruppe selbstständig in allen Gangarten reiten und auch führen können. Dazu gehört auch das Einhalten des Sicherheitsabstandes in der Gruppe. Jeder Teilnehmer muss in der Lage sein, sein Reitpferd selbstständig richten und versorgen zu können. Dazu gehört auch, das korrekte Anlegen der Ausrüstung.
Bei mehrtägigen Touren setzen wir voraus, dass jeder Reiter sein Reitpferd selbstständig mistet, tränkt und füttert. Dies betrifft auch die Reiter der Leihpferde. Wer diese Arbeiten nicht verrichten möchte, der kann gegen Aufpreis unseren Mist- und Fütterservice in Anspruch nehmen. Dies bitte vor Veranstaltungsbeginn mitteilen.
Des Weiteren setzen wir voraus, dass alle teilnehmenden Reiter in der Lage sind, selbstständig im Gelände auf- und abzusitzen. Bei unwegsamen, steinigen und/oder steilen Passagen werden die Pferde geführt. Daher setzen wir voraus, dass alle teilnehmenden Reiter in der Lage sind ggf. auch längere Strecken in schwierigem Gelände zu Fuß zu bewältigen. Entsprechendes Schuhwerk ist obligatorisch.
Die Teilnahme an Ritten oder einer Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko. Die Reiter und Pferdebesitzer tragen die volle Verantwortung für die Gesunderhaltung Ihrer Pferde.
Die gesetzlichen Bestimmungen zum Reiten im Gelände sind einzuhalten. Hinterlassenschaften der Pferde sind unterwegs zu beseitigen.
Anweisungen des Rittführers sind zu jeder Zeit zu befolgen!
Wir behalten uns vor, Teilnehmer ohne die entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten vom Ritt auszuschließen. Wir behalten uns außerdem vor, Teilnehmer bei unsportlichem, unkameradschaftlichen, unfairem oder fahrlässigen Verhalten gegenüber anderen Menschen oder Tieren auszuschließen. Selbiges gilt, wenn Anweisungen des Rittführers wiederholt nicht befolgt werden oder der Teilnehmer mit seinem Verhalten sich oder andere gefährdet. Die Kosten werden in diesem Fall nicht erstattet. Kosten für eine Abholung unterwegs müssen vom Teilnehmer selbst getragen werden.
Das Mitbringen von Hunden ist nur nach vorheriger Absprache und nicht bei allen Veranstaltungen erlaubt.
8. Gerichtsstand: Gerichtsstand ist Oberkirch